AGB

 

AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heinemann Entrümpelungen für Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Wohnungs – und Haushaltsauflösungen sowie Nachlassankäufe
 
 
1.Allgemeines
 
Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Wohnungs – und Haushaltsauflösungen sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma Heinemann Entrümpelungen, Siedlersraße 9 in 38642 Goslar. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
 
 
2.Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang
 
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Umseitige Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie alle anderen von uns angebotenen Leistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies Heinemann Entrümpelungen zur Preisanpassung, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.
 
 
3.Auskunftspflicht des Auftraggebers
 
Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft  Ã¼ber die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere Gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des KrW im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber bei Interesse ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe, Materialien und Flüssigkeiten unterbreiten. Heinemann Entrümpelungen berechnet für anfallenden Sondermüll wie Pestizide, Basen, Farben, Lacke, organische Lösungsmittel, Beizlösungen, gefährliche Gase etc. einen Betrag von 7,40 Euro/Netto je kg. Der Betrag beinhaltet die Sortierung, Abtransport, Entsorgung sowie die Dokumentation.
 
 
4.Leistungsumfang, Termin – und Leistungszeit sowie Haftungsausschluss
 
Heinemann Entrümpelungen  garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines verlassen des Objektes. Die zu Entrümpelden Gegenstände müssen von Strom- Wasserleitungen getrennt sein. Bei Nichteinhaltung berechnen wir diese Leistungen sepperat. Weist die Entrümpelung oder Renovierung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Heinemann Entrümpelungen  ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Firma Heinemann Entrümpelungen  die Beseitigung nicht gelingt kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig machen des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Heinemann Entrümpelungen  als auch gegen deren Erfüllungs – bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösendem Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.
 
 
5.Preise
 
Die Preise werden nach einer unverbindlichen Besichtigung und Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Für alle Preise werden Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG  keine Umsatzsteuer berechnet.
 
 
6. Zahlungsbedingungen
 
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten fällig, dies entweder in Bar oder durch Ãœberweisung im Voraus. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten, auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen. Diese Zahlung ist auch sofort fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie alle anderen Auftragshaushalten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Heinemann Entrümpelungen. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 30%, bei einem späteren Rücktritt 50% der vereinbarten Vergütung.
 
 
7.Gerichtsstand
 
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 38642 Goslar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

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